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Erste Gesetzliche Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichem Mikroplastik in der EU

Die Europäische Union reagiert zunehmend entschlossen auf die wachsende Umweltbelastung durch Mikroplastik. Denn jedes Jahr gelangen mehrere Hunderttausend Tonnen Mikroplastik in europäische Böden und Gewässer – mit langfristigen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die EU in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen, Verbote und Regulierungen auf den Weg gebracht.


Ein bedeutender Meilenstein ist der Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Beschränkung absichtlich zugesetzter Mikroplastikpartikel in Produkten. Diese Regelung betrifft unter anderem Kosmetika, Farben, Düngemittel, Reinigungsmittel – aber auch Produkte aus der Sport- und Textilindustrie. Ziel ist es, alle Produkte zu regulieren, die Mikroplastik absichtlich enthalten und bei der Nutzung Mikroplastik freisetzen können. Seit Oktober 2023 sind erste Teile der Verordnung in Kraft getreten – weitere Übergangsfristen gelten für bestimmte Produktgruppen.


Parallel dazu forciert die EU Maßnahmen zur Reduktion unbeabsichtigter Mikroplastikemissionen, etwa aus Reifenabrieb, Kunstrasenplätzen oder synthetischen Textilfasern beim Waschen. Hierzu gehören Empfehlungen für nachhaltigere Materialien, technische Lösungen wie Mikroplastikfilter in Waschmaschinen, sowie Kennzeichnungspflichten und Berichtspflichten für Hersteller.


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Diese politischen Maßnahmen unterstreichen die Dringlichkeit eines nachhaltigen Umdenkens in der Produktentwicklung. Die Textilbranche ist dabei besonders gefordert: Nur mit kompostierbaren, plastikfreien Materialien – wie sie z. B. Veskotex anbietet – lässt sich langfristig den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig ein aktiver Beitrag zum Schutz unserer Umwelt leisten.

 
 
 

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