Gesetzliche Vorgaben zur Vermeidung von Mikroplastik im Bereich Textilien
- maurer7
- Mar 16
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Die weltweite Problematik rund um Mikroplastik in Textilien rückt zunehmend in den Fokus von Politik und Gesetzgebung. Denn synthetische Fasern aus Kleidung und Heimtextilien gehören zu den größten Verursachern von Mikroplastik in Gewässern. Um dem entgegenzuwirken, entstehen auf nationaler und europäischer Ebene immer mehr gesetzliche Regulierungen und Richtlinien zur Vermeidung von Mikroplastikemissionen im Textilsektor.
Ein zentraler Schritt ist die EU-Strategie für nachhaltige Textilien, die im Rahmen des europäischen Green Deals vorgestellt wurde. Diese sieht unter anderem vor, dass Textilien kreislauffähiger, schadstofffrei und umweltfreundlich produziert werden müssen. Im Fokus stehen dabei die Reduktion synthetischer Fasern, der verstärkte Einsatz von Naturmaterialien sowie die Vermeidung von Chemikalien und Mikroplastik-Freisetzung während der Nutzung. Auch eine Kennzeichnungspflicht für Kunststoffanteile in Textilien wird diskutiert, um Verbraucher*innen besser zu informieren.
Zusätzlich arbeitet die EU-Kommission gemeinsam mit Umweltorganisationen und Industrieverbänden an konkreten Vorgaben für die Waschmaschinenhersteller, um verpflichtende Mikroplastik-Filter in neuen Geräten zu integrieren. Frankreich hat hier bereits vorgelegt: Ab 2025 müssen dort alle neuen Waschmaschinen serienmäßig mit solchen Filtern ausgestattet sein. Weitere Länder werden folgen.

Diese gesetzlichen Entwicklungen zeigen klar: Die Zukunft der Textilbranche liegt in nachhaltigen, biologisch abbaubaren Materialien ohne synthetische Rückstände. Unternehmen wie Veskotex setzen bereits heute auf kompostierbare, plastikfreie Textilien – und leisten so einen aktiven Beitrag zur Erfüllung der kommenden Umweltstandards und zur Schonung unserer Ökosysteme.







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